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   BVerwG, 16.05.1968 - II C 71.65   

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BVerwG, 16.05.1968 - II C 71.65 (https://dejure.org/1968,1337)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1968 - II C 71.65 (https://dejure.org/1968,1337)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1968 - II C 71.65 (https://dejure.org/1968,1337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fristlose Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen missbräuchlicher Benutzung seiner Dienstpistole für persönliche Zwecke - Verstoß eines Polizeibeamten gegen Dienstanweisung über die Behandlung, Trageweise und Aufbewahrung von Schusswaffen - Überleitung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 29.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1968 - II C 71.65
    Demgemäß hat der erkennende Senat bereits durch sein Urteil vom 23. Februar 1967 (BVerwGE 26, 228) zu der mit § 45 Abs. 1 Nr. 1 SBG wortlautgleichen Vorschrift des § 31 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesbeamtengesetzes - BBG - entschieden, daß eine Entlassung nach dieser Vorschrift nur gerechtfertigt ist, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß das Disziplinargericht gegen einen Beamten auf Lebenszeit bei einem Verhalten, wie es dem Beamten auf Probe vorgeworfen wird, auf eine nur im förmlichen Disziplinar verfahren zu verhängende Disziplinarstrafe erkennen würde.
  • BAG, 23.02.1959 - 3 AZR 583/57

    Feststellungsantrag - Fristlose Entlassung - Hilfsantrag - Befristete Kündigung -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1968 - II C 71.65
    Der erkennende Senat hat sich deshalb nicht mit der - in der zivil- und arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Reichsgericht in RGZ 105, 132 [133]; 122, 38 [39]; Reichsarbeitsgericht in ARS 20, 65; 21, 42; 30, 283; 47, 143; Bundesarbeitsgericht in Betriebsberater 1957 S. 113, in BAGE 7, 256 und in Deutsche Richterzeitung 1967 S. 430 [431]) erörterten - Rechtsfrage zu befassen, ob eine fristlose Entlassung die fristgerechte Entlassung einschließt.
  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 13.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1968 - II C 71.65
    Der Senat hat schon in den Gründen seines Urteils vom 29. Oktober 1964 - BVerwG II C 13.62 - ausgeführt, daß dann, wenn die Voraussetzungen des - der Regelung des § 45 Abs. 1 Nr. 1 SBG entsprechenden - § 31 Abs. 1 Nr. 1 BBG erfüllt sind, in der Regel, ohne daß dies ausdrücklicher Darlegung bedarf, in der Entlassung kein fehlerhafter Ermessensgebrauch liegt.
  • RG, 18.09.1928 - II 160/28

    Dienstvertrag. ; Kündigung. ; Sofortige Entlassung.

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1968 - II C 71.65
    Der erkennende Senat hat sich deshalb nicht mit der - in der zivil- und arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Reichsgericht in RGZ 105, 132 [133]; 122, 38 [39]; Reichsarbeitsgericht in ARS 20, 65; 21, 42; 30, 283; 47, 143; Bundesarbeitsgericht in Betriebsberater 1957 S. 113, in BAGE 7, 256 und in Deutsche Richterzeitung 1967 S. 430 [431]) erörterten - Rechtsfrage zu befassen, ob eine fristlose Entlassung die fristgerechte Entlassung einschließt.
  • RG, 24.06.1922 - III 666/21

    Entschädigung nach § 87 des Betriebsrätegesetzes

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1968 - II C 71.65
    Der erkennende Senat hat sich deshalb nicht mit der - in der zivil- und arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Reichsgericht in RGZ 105, 132 [133]; 122, 38 [39]; Reichsarbeitsgericht in ARS 20, 65; 21, 42; 30, 283; 47, 143; Bundesarbeitsgericht in Betriebsberater 1957 S. 113, in BAGE 7, 256 und in Deutsche Richterzeitung 1967 S. 430 [431]) erörterten - Rechtsfrage zu befassen, ob eine fristlose Entlassung die fristgerechte Entlassung einschließt.
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

    Es muß festgestellt werden, ob die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Dienstpflichtverletzung (§ 77 BBG) vorliegen (vgl. BVerwGE 21, 50 [52 ff.];Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [ZBR 68, 346]).

    Es genügt nicht, daß dieser lediglich mit einer derartigen Disziplinarmaßnahme "zu rechnen" oder er sie möglicherweise erhalten hätte (vgl. BVerwGE 26, 228 [233], Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [a.a.O.] undBeschluß vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52]).

    ImUrteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - (a.a.O.) hat der erkennende Senat unter Hinweis auf die in BVerwGE 26, 228 abgedruckte Entscheidung u.a. ausgeführt:.

  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 77.81

    Beamter auf Probe - Entlassung wegen Dienstvergehen - Maßnahmeverbot - Gewährung

    Es muß festgestellt werden, ob die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Dienstpflichtverletzung (§ 77 BBG) vorliegen (vgl. BVerwGE 21, 50 [52 ff.]; Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [ZBR 1968, 346]).

    Es genügt nicht, daß dieser lediglich mit einer derartigen Disziplinarmaßnahme "zu rechnen" oder er sie möglicherweise erhalten hätte (vgl. BVerwGE 26, 228 [233]; Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [a.a.O.] und Beschluß vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52]).

    Die Rechtsfolge der (fristlosen) Entlassung ist bei Erfüllung der gesetzlich bestimmten Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG in der Regel auch ermessensgemäß (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 13.62 - und vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [ZBR 1968, 346, 347]; Beschlüsse vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52] und vom 27. Dezember 1979 - BVerwG 2 CB 45.78 - [Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 4] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80
    Es muß festgestellt werden, ob die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Dienstpflichtverletzung (§ 77 BBG) vorliegen (vgl. BVerwGE 21, 50 [52 ff.]; Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [ZBR 1968, 346]).

    Es genügt nicht, daß dieser lediglich mit einer derartigen Disziplinarmaßnahme "zu rechnen" oder er sie möglicherweise erhalten hätte (vgl. BVerwGE 26, 228 [233]; Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [a.a.O.] und Beschluß vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52]).

    Die Rechtsfolge der (fristlosen) Entlassung ist bei Erfüllung der gesetzlich bestimmten Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG in der Regel auch ermessensgemäß (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 13.62 - und vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [ZBR 1968, 346, 347]; Beschlüsse vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52] und vom 27. Dezember 1979 - BVerwG 2 CB 45.78 - [Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 4] mit weiteren Nachweisen).

  • OVG Bremen, 12.12.1978 - I BA 21/77

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

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  • BVerwG, 22.10.1974 - VI B 55.74

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines bei einem Beamten auf Lebenszeit

    Wie das Bundesverwaltungsgericht jedoch schon wiederholt zu inhaltsgleichen bundes- und landesbeamtenrechtlichen Regelungen ausgesprochen hat, stellt die Entlassung eines Beamten auf Probe nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG bei Vorliegen der im Gesetz bestimmten Voraussetzungen in der Regel keinen fehlerhaften Ermessensgebrauch dar (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG II C 13.62 - und vom 16. Mai 1968 - BVerwG II C 71.65 - [ZBR 1968, 346; BVerwG Buchholz 237.9 § 45 LBG Saarland 62 Nr. 1]).

    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß die Entlassung eines Beamten auf Probe nach Maßgabe von beamtengesetzlichen Regelungen der hier in Rede stehenden Art nur dann gerechtfertigt ist, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß das Disziplinargericht gegen einen Beamten auf Lebenszeit bei einem Verhalten, wie es dem Beamten auf Probe vorgeworfen wird, auf eine nur im förmlichen Disziplinarverfahren zu verhängende Disziplinarmaßnahme erkennen würde (vgl. BVerwGE 26, 228 und Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG II C 71.65 - [ZBR 1968, 346]).

  • BVerwG, 20.04.1983 - 2 B 117.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Übernahme eines

    - Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Rechtsfolge der (fristlosen) Entlassung bei Erfüllung der gesetzlichen bestimmten Voraussetzungen des Art. 42 Abs. 1 Nr. 1 BayBG in der Regel auch ermessensgemäß ist (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 13.62 -, vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 [ZBR 1968, 346 (347)] sowie vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 44.80 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt] und - BVerwG 2 C 77.81 - [DÖD 83, 19] m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1978 - 2 B 38.77

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Trunkenheitsfahrten - Außerdienstliche

    Die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich bezeichnete Frage könnte angesichts dieser Bindungswirkung in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht beantwortet werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [Buchholz 237.9 § 45 LBG Saarland 1962 Nr. 1] und Beschluß vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52]).
  • BVerwG, 18.06.1971 - I DB 6.71

    Rechtsmittel

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner beamtenrechtlichen Rechtsprechung (BVerwGE 26, 228; BVerwG ZBR 1968, 346) betont, bei der gerichtlichen Überprüfung der auf Entlassung aus der.
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